Nach dem Minarett-Verbot können die Schweizer wohl demnächst nachlegen. Die von der Schweizer Volkspartei 2007/2008 initiierte sogenannte Ausschaffungsinitiative zur Ausweisung von straffällig gewordenen Ausländern wurde vom Nationalrat mit 118 zu 69 Stimmen für gültig erklärt.
Damit ist der Weg für eine Volksabstimmung frei, mit der die Schweizer darüber entscheiden können, ob kriminelle Ausländer abgeschoben werden müssen – bislang ist diese Option bei einer Verurteilung nicht zwingend. Die SVP hat insbesondere Mörder, Totschläger, Vergewaltiger und sonstige Sexualtäter, Räuber, Menschen- und Drogenhändler sowie Einbrecher und zu Unrecht Sozialhilfe Beziehende im Visier.
Die “Eidgenössische Volksinitiative “für die Ausschaffung krimineller Ausländer(Ausschaffungsinitiative)” wurde im Juli 2007 gestartet. Seit der Einreichung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften (es waren mehr als die doppelte Anzahl der geforderten 100.000) am 15. Februar 2008 und der Präsentation eines abgeschwächten Gegenentwurfs der Gegner der Initiative im Nationalrat dürfen maximal 4,25 Jahre bis zur Abstimmung vergehen. Spätestens Mitte 2012 wird es also so weit sein. Es könnte jedoch auch sehr viel früher zur Abstimmung geschritten werden, zumindest wenn man den “großen Bruder” Minarett-Verbot als Vergleichsobjekt her nimmt: Damals betrug die Zeit zwischen Unterschriften-Eingang (29. Juli 2008, also nur wenige Monate nach “Geburt” der Ausschaffungs-Initiative) und Volksabstimmung (29. November 2009) exakt 1 Jahr und 14 Monate. Eine Zeitspanne, die bei der Ausschaffungsinitiative mutmaßlich aufgrund der im Vorfeld laufenden Debatte über die Völkerrechtskompatibilität schon verstrichen ist.


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